Sämtlichen Verkäufen liegen die folgenden Verkaufsbedingungen zugrunde:
1. Auftragserteilung:
Ein Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden – insbesondere mündliche Vereinbarungen – sind nur wirksam, wenn sie von uns ebenfalls schriftlich bestätigt werden. Für die Annahme und Ausführung des Auftrags ist ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgebend
2. Preise:
Unsere Preise basieren auf den aktuellen Einkaufskosten für Roh- und Hilfsstoffe sowie auf den derzeit gültigen Löhnen. Sollten sich diese Kosten ändern, behalten wir uns vor, unsere Verkaufspreise entsprechend anzupassen, auch laufende Anfragen, bestehende Aufträge, und Verträge. Die Verpackung ist im Preis enthalten.
3. Lieferungen:
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich und gelten lediglich als Richtwerte. Aus versand- oder produktionstechnischen Gründen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % bei Bestellmengen unter 12.000 Stück sowie bis zu 10 % bei Bestellmengen ab 12.000 Stück zulässig.
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände – insbesondere Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Brand, Überschwemmungen, Arbeitskonflikte, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, Energieeinschränkungen sowie behördliche Anordnungen –, die die Herstellung, den Versand oder den Verbrauch beeinträchtigen oder unmöglich machen, berechtigen uns,
die Liefertermine angemessen zu verlängern oder
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen erfolgt unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs und ungestörter normaler Transportmöglichkeiten.
In diesen Fällen ist der Käufer nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
4. Gefahrenübergang – Versand:
Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestimmt sich in den nachstehenden Fällen gemäß den Incoterms® 2021 wie folgt:
Bei einem Verkauf „EXW“ (Ex Works) geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat den Käufer rechtzeitig über den Zeitpunkt zu informieren, ab dem dieser über die Ware verfügen kann.
5. Mängelrüge:
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort durch den Käufer zu prüfen. Bleibt eine Mängelanzeige innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung aus, gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel, die bei der Übergabe nicht sofort erkennbar sind, müssen spätestens 3 Monate nach Lieferung gemeldet werden, um anerkannt zu werden.
Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Die Beurteilung der Lieferung erfolgt nach dem Durchschnitt der gesamten Lieferung, nicht nach einzelnen Exemplaren.
Bei mangelhafter Ware kann der Käufer ausschließlich folgende Rechte geltend machen:
Minderung des Kaufpreises
Ersatzlieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der mangelhaften Ware
Für geringe Abweichungen in Farbe, Beschaffenheit, Klebung, Druck oder branchenübliche Gewichtsschwankungen von bis zu ±5 % wird keine Haftung übernommen. Unterschiede zwischen Muster und fertiger Ware, bedingt durch die Drucktechnik, stellen keinen Beanstandungsgrund dar.
6. Produkthaftung:
Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz (BGBI. 99/1998) sowie für Produktionsschäden, die sich aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ableiten lassen, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen sind vollständig an alle Abnehmer weiterzugeben, mit der Verpflichtung zur Weitergabe an deren Kunden.
Der Kunde hat bei der Handhabung, Verwendung und Lagerung der gelieferten Ware stets die spezifischen Eigenschaften der Produkte zu berücksichtigen, insbesondere Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit und Nässe.
7. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Stempel, Klischees und ähnliche Werkzeuge bleiben stets unser Eigentum, auch wenn die Kosten für die Gravur bezahlt wurden, und werden nicht ausgeliefert.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über demjeweils gültigen Bankdiskontsatz zu berechnen; diese beginnen 20 Tage nach Rechnungsdatum zu laufen.
Sollte sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich verschlechtern oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, für alle offenen Lieferungen Vorauszahlungoder Sicherstellung zu verlangen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, behalten wir uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, unbeschadet weiterer Ansprüche.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Die Einlösung von Wechseln oder Schecks werden nicht akzeptiert.
Im Falle von Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer, Mahn- und Inkassokosten sowie vor- und außergerichtliche Eintreibungskosten zu ersetzen.
8. Eigentumsvorbehalt:
Veräußert der Käufer die Ware vor vollständiger Bezahlung oder nach Bearbeitung weiter, tritt er uns alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe des noch offenen Kaufpreises ab. Der Käufer bleibt Treuhänder für die Einziehung dieser Forderungen. Der eingezogene Betrag bleibt unser Eigentum und ist unverzüglich an uns abzuführen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Forderungsabtretung seinen Schuldnern anzuzeigen.
Der Käufer ist außerdem verpflichtet, Zugriffe Dritter oder Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu melden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferungen und Zahlungen ist Mannheim /Neustadt an der Weinstraße. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Mannheim/ Neustadt an der Weinstraße.

